Allgemeine Geschäftsbedingungen - Renziehausen & Gärtner GbR

§1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen der Renziehausen & Gärtner GbR (Ausblick am Wieterturm), insbesondere in den Räumlichkeiten der Renziehausen & Gärtner GbR und dem jeweiligen Auftraggeber oder Kunden (nachfolgend „Kunde“). Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Diese AGB sind unter www.ausblick-am-wieterturm.de frei zugänglich und können beim Auftragnehmer angefordert werden.

(3) Für Vertragsabschlüsse stehen die deutsche und in Einzelfällen die englische Sprache zur Verfügung. Ergibt die Auslegung der AGB oder sonstiger Vertragsdokumente aufgrund der verschiedenen sprachlichen Fassungen eine Differenz, ist die deutsche Version maßgebend.

§ 2 Angebot, Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Renziehausen & Gärtner GbR sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Kunden Kataloge, Beschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

(2) Vertragspartner für Veranstaltungen im Ausblick am Wieterturm ist ausschließlich die Renziehausen & Gärtner GbR.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch den Auftragnehmer zustande. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und aller ergänzenden Angaben. Alle mit der Renziehausen & Gärtner GbR geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind bis zur beidseits schriftlichen Bestätigung unwirksam.

§ 3 Miete, Betreuung und Pflichten

(1) Für die Nutzung eines oder mehrerer Veranstaltungsraumes/-räume im Ausblick am Wieterturm sind Raummiete/n zu entrichten, die im Gesamtpreis für die Veranstaltung enthalten bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind. Diese Mieten fallen unabhängig von der angemeldeten Personenzahl an. Die jeweiligen Raummieten werden vertraglich festgehalten. Die Unter- und Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(2) Die Renziehausen & Gärtner GbR ist berechtigt Fachpersonal zur Betreuung der Veranstaltungen, in Anzahl und Dauer, nach eigenem Ermessen festzulegen. Dies erfolgt zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes, sowie der Einhaltung der gesetzlich geltenden Sicherheitsbestimmungen. Die getroffenen Vorgaben sind für den Kunden bindend.

(3) Der Ausblick am Wieterturm liegt in einem Waldgebiet. Resultierend daraus sind jegliche Pyrotechnik im Außenbereich untersagt. Eine Ausnahme bilden sog. „Wunderkerzen“, die auf den befestigten Außenflächen des Ausblick am Wieterturm genutzt werden können. Daraus resultierende gesteigerte Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten bei Zuwiderhandlungen, auch seitens Dritter, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(4) Innerhalb des Ausblick am Wieterturm ist die Verwendung von Wurf- & Streuartikel sowie Seifenblasen nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer gestattet. Daraus resultierende gesteigerte Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten bei Zuwiderhandlungen, auch seitens Dritter, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(5) Zur Gewährleistung eines ruhigen Veranstaltungsablaufes sowie zum Schutz von Mensch und Material behält sich der Auftragnehmer das finale Recht vor, sämtliche Außenaktivitäten aufgrund unbeständiger oder absehbar schlechter Wetterlage oder anderen störenden Einflüssen Dritter bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, aber auch kurzfristig einzustellen und in den Innenbereich zu verlegen, soweit möglich. Dies gilt insbesondere für den Aufbauort einer Trauzeremonie. Ein Auf- und Umbau unmittelbar vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Hierzu besteht ein genereller Haftungsausschluss seitens des Auftragnehmers.

(6) Bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhaltens der Gäste und/oder des Kunden, die Location oder Personen gefährdende Situationen hervorrufen, sowie beim Verstoß gegen die guten Sitten, ist das Personal in Vertretung der Renziehausen & Gärtner GbR ermächtigt, den entsprechenden Personen ein Hausverbot auszusprechen. Im Härtefall ist das Personal berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche seitens des Kunden entfallen. Ein solcher Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Auftragnehmers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen ist.

§ 4 Gestaltungsarbeiten

(1) Jegliche Gestaltungsarbeiten, die durch den Kunden oder einen durch den Kunden extern beauftragten Dienstleister erfolgen, können am Veranstaltungstag ab 10:00 Uhr durchgeführt werden. Die Gestaltungsarbeiten können bis max. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn andauern und müssen dann zwingend beendet werden. Sollte der Veranstaltungsbeginn bzw. der zweistündige Vorlauf der Veranstaltung vor 10:00 Uhr oder innerhalb der eingeräumten 3 Stunden für die Dekorationsarbeiten liegen, so verfällt der Anspruch des Kunden auf diesen Zeitraum.

(2) Nageln, Tackern, Pinnen, Kleben & Schrauben ist in allen Räumlichkeiten untersagt. Offenes Feuer (wie Kerzen, etc..) sind nur in entsprechenden Behältnissen (wie Windlichtern, Gläser, etc..) und einer Platzierung oberhalb von 1m zulässig. Für Schäden oder Verluste, die im Zuge der eigenen oder extern beauftragten Arbeiten entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang.

(3) Die Entsorgung aller Umverpackungen (z.B. Gasflaschen, Kartonagen) sowie Reststoffe aus organischen Naturalien (z.B. Blumen, Grünwerk), liegt beim Kunden.

(4) Eigene oder extern beauftragte Dekorationen müssen unmittelbar nach Veranstaltungsende rückstandslos zurückgebaut und aus den Räumlichkeiten des Ausblick am Wieterturm entfernt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verlust von Dekorationsbestandteilen, die nach Veranstaltungsende in den Räumlichkeiten verblieben sind.

§ 5 Preise, Zahlungsmodalitäten, Teilnehmerzahlen und Zurückbehaltungsrecht

(1) Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein (Bruttopreise). Sofern ausdrücklich Nettopreise angeboten wurden, sind diese zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zahlbar. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden.

(2) Für die gastronomische Kalkulation wird die Teilnehmerzahl mit folgendem Berechnungsschlüssel ermittelt und der finalen Be- & Abrechnung zu Grunde gelegt:
- Kinder bis 3 Jahre ohne Berechnung
- Kinder von 4-11 Jahre 50% Teilnehmer
- Jugendliche ab 12 Jahre 100% Teilnehmer

Bei ungeraden Teilnehmerzahlen wird kaufmännisch gerundet.

(3) Reduzierungen der Teilnehmerzahl sind bis zwölf (12) Werktage vor dem Veranstaltungsdatum, Anhebungen bis acht (8) Werktage vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen und durch diesen zu genehmigen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % auf Basis der ersten unterschriebenen Auftragsbestätigung wird vom Auftragnehmer bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zu Grunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. In Einzelfällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung der Teilnehmerzahl einzelne Dienstleistungen oder Produkte durch gleichwertigen Ersatz auszugleichen.

(4) Die Renziehausen & Gärtner GbR stellt mit Buchungszusage eine Auftragsbestätigung in Höhe der Raummiete sowie der gewählten Leistungsbausteine aus. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, wird die vertraglich vereinbarte Raummiete als Vorauszahlung berechnet und muss unverzüglich beglichen werden. Der Zahlungseingang ist der finalen und abschließenden Buchung gleichzusetzen.

Ab einem Auftragswert von € 1.000,00 gelten zudem folgende Zahlungsmodalitäten:
- Acht (8) Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 50% des Auftragswertes
- Zehn (10) Tage nach dem Veranstaltungsdatum Zahlung des Restbetrages

Nach erfolgten Veranstaltungen erfolgt eine ordentliche Rechnungstellung.

(5) Bei nicht rechtzeitiger Begleichung offener Forderungen seitens des Kunden tritt Zahlungsverzug ein. Die offenen Forderungen sind während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Renziehausen & Gärtner GbR ist nach den gesetzlichen Vorschiften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 6 Ansprüche bei Mängeln & Haftung

(1) Keine der Parteien haftet für Schäden durch Verzug oder in der Erfüllung hierunter, wenn dieser Verzug oder diese Versäumnis auf Umstände höherer Gewalt, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben oder durch sonstigen Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Kontrollbereichs der Parteien liegen und deren Leistungserfüllung beeinträchtigen. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche entfallen. Bei einer temporären Einstellung des Geschäftsbetriebes (z.B. auf Anordnung von Behörden oder/und auf Basis von Maßnahmen, die auf dem Infektionsschutzgesetz basieren) hat die Renziehausen & Gärtner GbR Anspruch auf Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt gemäß Verfügbarkeit. Lehnt der Kunde dies ab, kommt das einem Stornierungswunsch gleich und es gelten die allgemeinen Stornierungsklauseln gem. § 8 der AGB.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz auszuüben und haftet ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Beanstandungen oder Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers müssen unmittelbar und rechtzeitig auf der Veranstaltung der Renziehausen & Gärtner GbR, oder deren Bevollmächtigten (Serviceleiter/-in) mitgeteilt werden und die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Abhilfe muss gegeben sein. Zum Veranstaltungsende steht Ihnen unser/e Serviceleiter/in für ein finales Abschlussgespräch gerne zur Verfügung und notiert mit Ihnen Zusammen etwaige Kritikpunkte. Nicht angemeldete Beanstandungen werden im Nachhinein nicht mehr akzeptiert.

(3) Auf Schadens- und Aufwendungsersatz haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen wird die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Der Kunde haftet – soweit gesetzlich zulässig – für alle Schäden, welche durch ihn oder seine Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich in und an den Räumlichkeiten des Ausblick am Wieterturm oder dessen Einrichtungsgegenständen auftreten. Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer jeden Schaden an den benannten Gegenständen unmittelbar mitzuteilen. Der Auftragnehmer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 7 Kündigung

(1) Der abgeschlossene Vertrag ist verbindlich und kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem, von der anderen Partei zu vertretenden Gründen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung nicht nach dem vereinbarten Zweck durchgeführt werden soll oder wesentliche Tatsachen über die Person des Kunden oder dessen Gäste verschwiegen werden, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder das Ansehen der Renziehausen & Gärtner GbR gefährden könnten.

§ 8 Stornierung, Pauschaler Schadenersatz

(1) Der Kunde kann außer dem Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 7 Abs. 2 den Vertrag nur gegen Zahlung eines Schadensersatzes stornieren. Die Mietkosten für die vom Kunden gebuchten Veranstaltungsräume werden bei Stornierung zu jeder Zeit mit 100 % in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Renziehausen & Gärtner GbR kein oder ein geringerer Mietausfallschaden entstanden ist.

(2) Darüber hinaus wird der Schadensersatz wie folgt pauschal berechnet:

- bei Stornierung bis einem Jahr vor dem Veranstaltungsdatum: € 500,00 Aufwandspauschale
- bei Stornierung bis 180 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 40% des Auftragswertes
- bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsdatum: 60% des Auftragswertes
- bei Stornierung bis 45 Tage vor Veranstaltungsdatum: 80% des Auftragswertes
- Danach: 90% des Auftragswertes

Auftragswert ist der vereinbarte Festpreis ohne Mietkosten. Ist der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt, berechnen sich die Stornopauschalen aus dem Netto-Auftragswert, ansonsten aus dem Bruttoauftragswert.

Die Stornopauschalen berücksichtigen, dass der Ausblick am Wieterturm in der Regel seine gesamten Räumlichkeiten und alle damit einhergehenden Dienstleistungen für das bestätigte Veranstaltungsdatum ausschließlich und exklusiv nur für den Kunden mit einem Vorlauf von bis zu 12 Monaten und mehr gebucht und geblockt hat.

§9 Gerichtstand
Gerichtstand soweit rechtlich möglich ist Northeim.

§ 10 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand 18. November 2023

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